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Gerichtsurteile aus dem Bereich Hausbau/Neubau

Hier finden Sie Gerichtsurteile aus dem Bereich Neubau. Bitte beachten Sie, dass ältere Gerichtsurteile zwischenzeitlich durch andere Gerichte/Instanzen oder neuere Urteile “aufgehoben” sein können. Sie sollten bei juristischen Auseinandersetzungen mit beispielsweise Bauunternehmen immer eine(n) Fachanwalt/Fachanwältin zu Rate ziehen!

OLG Koblenz: Vergütungspauschale von 15 % bei Kündigung eines  Hausbauvertrages wirksam

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine  Vergütungspauschale in Höhe von 15 % des Baupreises für seine  entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Dies hat das  Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin, ein Bauunternehmen, schloss mit den Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und  Errichtung eines Ausbauhauses. Den beklagten Bauherren wurde ein Rücktrittsrecht für den  Fall eingeräumt, dass die Finanzierung ihres Bauvorhabens scheitern  sollte. Der formularmäßige Hausvertrages legte fest, dass  die Unternehmerin bei Kündigung durch den Bauherrn einen Pauschalbetrag  von 15 % des Gesamtpreises als Ersatz für ihre Aufwendungen und ihren  entgangenen Gewinn (gem. § 649 BGB) verlangen kann, sofern nicht der Bauherr  nachweist, dass der Betrag, der der Unternehmerin hiernach zusteht,  wesentlich geringer als die Pauschale von 15 % ist.

Die Beklagten erklärten vor Baubeginn den Rücktritt vom Vertrag und  ließen ihr Haus durch ein anderes Unternehmen errichten. Die Klägerin  hat die Beklagten daraufhin auf Zahlung der vertraglichen  VergÃütungspauschale von 15 % des Baupreises nebst  Zinsen und Anwaltskosten in Anspruch genommen. Das Landgericht Trier hat  der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Berufung  der Beklagten zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil ausgeführt, der  Rücktritt der Beklagten sei unwirksam, weil die Voraussetzungen des im  Bauvertrag vereinbarten Rücktrittsrechts nicht vorgelegen haben. Die  Rücktrittserklärung sei jedoch als Kündigung des Bauvertrages zu werten.  Die Kündigung berechtigte die Klägerin, eine pauschalierte Vergütung zu verlangen.

Die verwendete Pauschalierungsklausel gewähre der Klägerin auch keine  unangemessene hohe Vergütung. Bei der gebotenen  typisierenden Betrachtungsweise weiche die Pauschale von 15 % des  Gesamtpreises nicht unangemessen von dem ab, was die Klägerin als  Unternehmerin in Anwendung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs bei Kündigung durch den Bauherrn beanspruchen könnte. Bei einer  Abrechnung sei neben den vom Unternehmer bereits  geleisteten vertragsbezogenen Personal- und Sachkosten auch dessen  kalkulierter Gewinn zu erstatten. Die Pauschalierung dieser Kosten mit  15 % - in Übereinstimmung mit der Rechsprechung anderer  Oberlandesgerichte - angemessen.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 [Aktenzeichen: 8 U 1030/09]

 

Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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