|
Gerichtsurteile aus dem Bereich Hausbau/Neubau
Hier finden Sie Gerichtsurteile aus dem Bereich Neubau. Bitte beachten Sie, dass ältere Gerichtsurteile zwischenzeitlich durch andere Gerichte/Instanzen oder neuere Urteile “aufgehoben” sein können. Sie sollten bei juristischen Auseinandersetzungen mit beispielsweise Bauunternehmen immer eine(n) Fachanwalt/Fachanwältin zu Rate ziehen!
OLG Koblenz: Vergütungspauschale von 15 % bei Kündigung eines Hausbauvertrages wirksam
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15 % des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin, ein Bauunternehmen, schloss mit den Beklagten einen Vertrag über die Lieferung und Errichtung eines Ausbauhauses. Den beklagten Bauherren wurde ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass die Finanzierung ihres Bauvorhabens scheitern sollte. Der formularmäßige Hausvertrages legte fest, dass die Unternehmerin bei Kündigung durch den Bauherrn einen Pauschalbetrag von 15 % des Gesamtpreises als Ersatz für ihre Aufwendungen und ihren entgangenen Gewinn (gem. § 649 BGB) verlangen kann, sofern nicht der Bauherr nachweist, dass der Betrag, der der Unternehmerin hiernach zusteht, wesentlich geringer als die Pauschale von 15 % ist.
Die Beklagten erklärten vor Baubeginn den Rücktritt vom Vertrag und ließen ihr Haus durch ein anderes Unternehmen errichten. Die Klägerin hat die Beklagten daraufhin auf Zahlung der vertraglichen VergÃütungspauschale von 15 % des Baupreises nebst Zinsen und Anwaltskosten in Anspruch genommen. Das Landgericht Trier hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil ausgeführt, der Rücktritt der Beklagten sei unwirksam, weil die Voraussetzungen des im Bauvertrag vereinbarten Rücktrittsrechts nicht vorgelegen haben. Die Rücktrittserklärung sei jedoch als Kündigung des Bauvertrages zu werten. Die Kündigung berechtigte die Klägerin, eine pauschalierte Vergütung zu verlangen.
Die verwendete Pauschalierungsklausel gewähre der Klägerin auch keine unangemessene hohe Vergütung. Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise weiche die Pauschale von 15 % des Gesamtpreises nicht unangemessen von dem ab, was die Klägerin als Unternehmerin in Anwendung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs bei Kündigung durch den Bauherrn beanspruchen könnte. Bei einer Abrechnung sei neben den vom Unternehmer bereits geleisteten vertragsbezogenen Personal- und Sachkosten auch dessen kalkulierter Gewinn zu erstatten. Die Pauschalierung dieser Kosten mit 15 % - in Übereinstimmung mit der Rechsprechung anderer Oberlandesgerichte - angemessen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 [Aktenzeichen: 8 U 1030/09]
|