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Stufe 1: das Niedrigenergiehaus
Das sog. Niedrigenergiehaus ist inzwischen Baustandard. Jedes Haus, das neu erreichtet wird bzw. für das nach dem 01.10.2009 eine Baugenehmigung beantragt wurde bzw. wird, muss mindestens ein Niedrigenergiehaus sein. Für Wohngebäude, für die vor dem 01.10.2009 ein Bauantrag gestellt wurde, gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007. Für alle Wohngebäude, für die ab dem 01.10.2009 ein Bauantrag gestellt wurde, gilt die EnEV 2009.
Stufe 2: das Passivhaus
Das Passivhaus kommt ohne Heizung im klassischen Sinne aus. Statt dessen werden Heizung und Warmwasseraufbereitung überwiegend über die Nutzung der Strahlungswärme im Haus betrieben. Es besteht minimaler Bedarf an “externer Energie”.
Stufe 3: das Nullenergiehaus
Das Nullenergiehaus kommt ohne Energiezufuhr von außen aus. Heizung und Warmwasser werden ausschließlich über die Nutzung der Abwärme/Abluft betrieben.
Stufe 4: das Plusenergiehaus
Das Plusenergiehaus produziert beispielsweise über Sonnenkollektoren mehr Energie als im Gebäude selbst verbraucht wird.
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