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Was ist ein Bauträger?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das sowohl das Baugrundstück als auch die die darauf zu erbauende Immobilie liefert. Das Bauträgerhaus hat den Vorteil, dass der Bauherr nur einen einzigen Vertragspartner hat, der sich vom Grundstücks bis zur schlüsselfertigen Übergabe der Immobilie um alle Details kümmert. Zudem besteht meist eine höhere Kostensicherheit als bei einem klassischen Bauunternehmen, da der Käufer die Immobilie, beispielsweise ein Reihenhaus, komplett schlüsselfertig erwirbt. Insbesondere die Baunebenkosten, die sonst nicht immer einfach vorherzusagen sind, sind bereits im Kaufpreis enthalten. Nachteil: werden Grundstück und Immobilie “aus einer Hand geliefert”, fällt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis der Immobilie an und nicht nur auf den Grundstücksanteil.
Ein Bauträger kann die einzelnen Bauleistungen auch an andere Bauunternehmen oder Fachfirmen (Subunternehmen) abgeben. Gegenüber dem Bauherren bzw. Käufer der Immobilie haftet der Bauträger allerdings allein der Bauträger auch für die Gewerke, die von Subunternehmen ausgeführt wurden.
Bauträger erreichten weniger freistehenden Einfamilienhäuser als vorrangig Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen und Reihenhäuser.
Bei Bauträgerimmobilien zahlt der Erwerber den Kaufpreis gem. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt. Im Gegenzug erteilt die finanzierende Bank des Bauträgers im Rahmen der Bauträgerfinanzierung eine sog. Freistellungsbescheinigung. Diese soll sicher stellen, dass die Grundschuld, die zu Gunsten der Bank eingetragen ist, aus dem Grundbuch gelöscht wird.
Referenzen einholen
Genau wie bei Architekten oder Bauunternehmen gilt auch bei Bauträgern: Das Unternehmen sollte Referenzen vorweisen können. Fragen Sie am besten Bauherren, die ihr Eigenheim mit dem Bauträger verwirklicht haben, nach deren Zufriedenheit.
Vor Vertragsabschluss sollten Sie auch einen genauen Blick in die Leistungsbeschreibung werfen. Schlüsselfertig heißt nicht immer schlüsselfertig (der Begriff “schlüsselfertig” ist nämlich nicht gesetzlich geregelt!). Im Festpreis sind dann häufig noch keine Aussenanlagen, Zuwege und Terrassen enthalten. Und der Begriff "bezugsfertig" bedeutet auch nicht, dass der Innenausbau komplett fertiggestellt ist. Auch der Begriff “bezugsfertig ist nirgendwo verbindlich definiert. Ein Haus kann also schon dann "bezugsfertig" sein, wenn zum Beispiel noch Malerarbeiten oder Bodenbeläge fehlen.
Meist Standardhäuser
Da Bauträger die Grundstücke kaufen und auf eigenes Risiko bebauen, sind sie sehr darauf aus, dass diese Häuser (oder Wohnungen) anschließend schnellst möglich verkauft werden können. Grundrisse und Ausstattung sind daher meist auf einen Massengeschmack abgestellt und bieten nur wenig Freiraum für Individuelles. Änderungen sind meist nur im Innenbereich möglich.
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